Netzzugang / Netzentgelte


Die Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH garantiert Ihnen die Nutzung ihres Netzes nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien, entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 und den Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) sowie über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.





Nur zur Information: Theoretische Netzentgelte 2026 ohne Zuschuss


Die nachfolgenden Entgelte dienen ausschließlich zu Informationszwecken und zeigen die Entgelte für 2026, wenn es keinen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro in 2026 gegeben hätte.
WICHTIG: Die zur Anwendung kommenden Entgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt für 2026 unter dem obigen Reiter Netznutzungsentgelte.

Netznutzungsentgelte Strom 2026 Preisblatt fiktiv  (ohne ÜNB-Netzkostenzuschuss 2026)
Vergleich Abnahmefälle Preisblatt zu Preisblatt fiktiv (ohne ÜNB-Netzkostenzuschuss 2026)


Netzengpass

Gegenwärtig treten keine Engpässe gemäß § 15 StromNZV im Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Bad Pyrmont auf.


Weitere Informationen


Hier finden Sie die aktuellen Lieferantenrahmenverträge Strom

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stadtwerke Bad Pyrmont
Zuordnungsvereinbarung
Referenzpreisblatt verm. Netzentgelte Strom 2018
Tarifschaltzeiten Strom