Mit den Stadtwerken Bad Pyrmont ganz entspannt Ihren Umzug planen
Ein Umzug ist meist schon stressig genug. Umso besser, wenn Sie einen Partner an der Seite haben, der Ihnen bei der Planung unter die Arme greift. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Umzug Ihrer Verträge für Strom, Gas und Wasser. Damit in Ihrem neuen Zuhause vom ersten Tag an alles läuft.NEU ab 6. Juni 2025: geänderte Meldefristen für Ihren Umzug
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung gelten ab dem 6. Juni 2025 neue Fristen für Ihren Umzug. Von da an können Ein- und Auszüge nur noch in die Zukunft gerichtet erfolgen.Konkret heißt das: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt für Strom ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr. Von da an muss der Ein- und Auszug immer im Voraus gemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Umzug so früh wie möglich – mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus – bei uns zu melden. Wie Sie Ihren Umzug schnell und einfach digital melden können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Wie melde ich meinen Umzug am besten?
Der Umzugstermin steht fest und Sie haben alle Daten zusammen? Prima – dann können Sie Ihren Umzug melden.
Wie genau? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Online
Die bequemste Möglichkeit, Ihren Umzug zu melden, haben Sie mit dem Umzugsservice auf unserer Homepage.
An- bzw. Abmeldung auswählen und den einzelnen Schritten folgen.
- Telefonisch: unter 05281 915 0
- Vor Ort: in unserem Kundencenter melden und sich dort bei Bedarf auch zu unseren Produkten beraten lassen
- Und der Zählerstand: persönlich, per E-Mail oder telefonisch
Was passiert, wenn Sie Ihren Umzug zu spät oder nicht melden?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um die An- oder Abmeldung Ihres Energievertrags kümmern, können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Durch den Wegfall rückwirkender Ummeldungen beginnt oder endet der Energievertrag erst, wenn Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben. Wichtig zu wissen: Energieverträge enden nicht automatisch mit einem Auszug oder bei einem Wechsel des Eigentümers. Eine fristgerechte Kündigung ist zwingend erforderlich, da die Energieverträge sonst einfach weiterlaufen. Hier zwei Beispielfälle:
Fall 1: Sie ziehen aus und melden sich in der alten Wohnung erst nach dem Auszug ab.
Die Stromkosten werden Ihnen so lange berechnet, bis Sie sich abgemeldet haben. Und zwar unabhängig davon, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht.
Lösung: Melden Sie sich unbedingt vor dem Auszug bei Ihrem Energieversorger. So ist eine pünktliche Abmeldung gewährleistet und Sie vermeiden unnötige Kosten.
Fall 2: Sie ziehen in eine neue Wohnung ein und melden sich erst nach dem Einzug an
Sofern sich Ihr Vormieter auch nicht abgemeldet hat, zahlt dieser für Ihren Stromverbrauch. Klingt erstmal nicht wild, aber Ihr Vormieter wird den Betrag gegebenenfalls von Ihnen zurückfordern.
Lösung: Diese Diskussionen lassen sich vermeiden, indem Sie sich bei einem feststehenden Umzug frühzeitig für Ihre neue Wohnung beim Energieversorger anmelden.
Exkurs zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel:
Was passiert da eigentlich und was muss zukünftig konkret in 24 Stunden erfolgen?
Ein Lieferantenwechsel ist auch heute schon sehr einfach und in den meisten Fällen schnell beauftragt und binnen weniger Tage vollumfänglich erledigt. Grundsätzlich besteht der Lieferantenwechsel aus verschiedenen Prozessen, die sich zwischen Lieferanten und Netzbetreibern abspielen. Dazu mal ein klassischer Ablauf: Nachdem Sie mit dem Energieversorger Ihrer Wahl einen Vertrag abgeschlossen haben, beginnt der technische Teil des Lieferantenwechsels. Lieferanten und Netzbetreiber, die so genannten Marktpartner, tauschen im Rahmen der Marktkommunikation auf elektronischem Wege Daten und Nachrichten untereinander aus:
- Zunächst schickt Ihr neuer Lieferant eine Kündigung an den bisherigen Lieferanten. Dieser hat bis zu drei Tage Zeit, um der Kündigung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Diese Frist ändert sich durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel nicht.
- Sofern der alte Lieferant die Kündigung bestätigt, muss er dem neuen Lieferanten und auch dem Netzbetreiber das Datum mitteilen bis zu dem er Sie als Kunden noch beliefert - hierbei handelt es sich um das so genannte Lieferende-Datum.
- Der neue Lieferant weiß nun, ab wann er Sie als Kunden versorgen kann und meldet dieses Datum beim Netzbetreiber an. Hier sprechen wir vom Lieferbeginn-Datum. Das Lieferbeginn-Datum ist also erst dann fix, wenn der Netzbetreiber der Anmeldung zugestimmt hat.
- In den Prozessen zum Lieferbeginn und Lieferende zwischen Lieferanten und Netzbetreibern kommt durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel viel Bewegung rein. Bis zum 5.Juni 2025 dürfen diese Prozesse nicht länger als drei Wochen dauern – so steht es im Energiewirtschaftsgesetz – und ab dem 6. Juni 2025 wird diese Frist auf 24 Stunden eingekürzt.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet also vor allem eines: Schnellere Marktkommunikation aber keine Änderung der Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen.
FAQ
1) Wofür steht der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantwechsel liegt vor, wenn Sie Ihren Energieanbieter für Strom oder Gas wechseln. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, kurz LFW24, ist eine von der Bundesnetzagentur vorgenommene gesetzliche Änderung. Der LFW24 bringt zwei wesentliche Neuerungen mit sich, die ab dem 6. Juni 2025 gelten: Die technischen Prozesse für einen Lieferantenwechsel im Strommarkt zwischen Lieferanten und Netzbetreibern müssen werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden. Die Möglichkeit, eine rückwirkende Ummeldung beim Umzug vorzunehmen, entfällt künftig.
2) Was ändert sich durch den 24- Stunden-Lieferantenwechsel bei Umzügen?
Bisher: Bis einschließlich 5.Juni 2025 können Sie sich bei einem Umzug auch noch sechs Wochen rückwirkend bei einem Lieferanten an- und abmelden. Neu: Ab dem 6. Juni 2025 muss die An- und Abmeldung immer im Voraus erfolgen. Heißt konkret: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr.
Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie, Ihren Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus mitzuteilen.
3) Kann ich jetzt innerhalb 24 Stundenden Lieferanten wechseln?
Nein. Ihre vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unberührt. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich den technischen Wechselprozess zwischen Energielieferanten und Netzbetreibern.
4) Auf welche gesetzlichen Regelung basiert der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Mit den neuen Vorgaben reagiert die Bundesnetzagentur auf die Anforderung aus § 20a Absatz 2 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort ist festgelegt, dass die Frist von 24 Stunden für einen Lieferantenwechsel spätestens zum 1. Januar 2026 umzusetzen ist. Die Bundesnetzagentur hat für die Umsetzung auf dem deutschen Energiemarkt das Datum 6. Juni 2025 bestimmt.
Neben dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz erfüllen die neuen Regelungen auch die verbindliche EU-Richtlinie 2019/944. Das Ziel dieser EU-Richtlinie ist, den Wettbewerb im Energiemarkt weiter zu fördern.
5) Ist die neue Regelung nur für Stadtwerke Bad Pyrmont Kunden relevant?
Die neue Regelung wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt und gilt für alle Strom-Lieferanten und Strom-Netzbetreiber. Somit hat es Auswirkungen auf alle Verbraucher:innen bzw. Mieter:innen sowie Vermieter:innen und Eigentümer:innen.
Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen bei einem Umzug alle Verbrauchsarten frühzeitig zu melden.
6) Wann muss ich meinen Umzug melden?
Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie Ihren Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus mitzuteilen.
7) Kann ich mich weiterhin rückwirkend an- und abmelden?
Nein. Ab dem 6. Juni 2025 sind keine rückwirkende Ummeldung mehr möglich.
8) Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig?
Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Energievertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Am Tag des Umzuges melden Sie bitte den Zählerstand, damit wir eine korrekte Abrechnung erstellen können. Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Anschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Kosten weiterhin tragen.
9) Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Dazu zwei Fälle als Beispiel:
• Sie sind bereits eingezogen und melden sich erst danach beim Energieversorger an. Dann zahlt Ihr/Ihre Vorgänger:in den Energieverbrauch, bis Sie sich angemeldet haben.
• Oder: Ihr/Ihre Nachfolger:in ist bereits eingezogen und hat sich nicht angemeldet. Dann zahlen Sie den Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung.
In beiden Fällen müssen Sie mit Ihrem/Ihrer Vorgänger:in oder Ihrem/Ihrer Nachfolger:in eine finanzielle Regelung finden. Diese Diskussion lässt sich vermeiden, wenn Sie Ihren Umzug so früh wie möglich bei Ihrem Energieversorger melden.
10) Ich habe mich zu spät angemeldet. Jetzt verlangt mein Vormieter oder der Vermieter Geld für den Verbrauch von mir. Was kann ich tun?
Im Falle einer verspäteten An- und Abmeldung müssen die Vertragsparteien die Kosten und Verbräuche untereinander klären. Die Stadtwerke Bad Pyrmont können hier keine Korrektur vornehmen.