Photovoltaikanlagen mit Einspeisevergütung


Hier gelangen Sie direkt zu den erforderlichen Anträgen und Checklisten für eine Energieerzeugungsanlage.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen (PV-Balkonanlagen)


Sie möchten sich aktiv an der Energiewende beteiligen und eine steckerfertige Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) betreiben?
Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Pyrmont können steckerfertige Erzeugungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden.


Voraussetzungen für den sicheren Anschluss und den Betrieb


  • Ausschlaggebend ist laut VDE-AR-N 4105 Abschnitt 5.5.3 die maximale Scheinleistung SAmax der Erzeugungsanlage, in VA (Voltampere) angegeben wird (Wechselrichterleistung), nicht die maximale Modulleistung in Wp (Watt peak).

  • Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen nicht an Haushalts- bzw. SCHUKO-Steckdosen betrieben werden. Die Anlage muss entweder durch ein Elektrofachbetrieb fest angeschlossen werden oder es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) von einem Elektroinstallateur eingebaut werden. Unter einer dieser Voraussetzungen ist die Einspeisung zulässig.

  • Alle Erzeugungsanlagen in dem Netz der Stadtwerke Bad Pyrmont müssen angemeldet werden. Sie können die Anmeldung und Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage in unserem Niederspannungsnetz eigenständig vornehmen, sofern die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler maximal 600 VA beträgt.

  • Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden. Änderungen wie z.B. die Außerbetriebnahme der Anlage oder ein Anlagenstandortwechsel durch Umzug müssen dem Netzbetreiber unaufgefordert durch eine Änderung im Marktstammdatenregister mitgeteilt werden.

  • Da laut Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz gemessen werden müssen, ist der Tausch Ihres Stromzählers in einen Zweirichtungszähler (sollte aktuell noch keiner installiert sein) durch Sie verpflichtend zu beauftragen. Ein Rückwärtslauf Ihrer Messeinrichtung ist nicht zulässig und stellt eine Betrugs- bzw. Straftat dar.


Bitte beachten Sie zusätzlich:


Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) weist in seiner Anwendungshilfe zu Rechtsfragen rund um Plug-in-PV-Anlagen darauf hin, dass Verstöße gegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht möglich sind, falls eine Stromeinspeisung ohne messtechnische Erfassung erfolgt.

Hier finden Sie unser vereinfachtes Antragsformular für steckerfertige PV-Anlagen im Netz der Stadtwerke Bad Pyrmont

Weitere Infos zum Thema steckerfertige Anlagen finden Sie auf der Seite des VDE unter diesem Link



Ansprechpartner


Joachim Jaron
Abteilungsleiter, Netzmeister Stromversorgung
Telefon: 0 52 81 / 915-124