Die Ersatzversorgung für Standardlastprofilkunden (SLP)


Bei Entnahme von elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH ohne 1/4h-Leistungsmessung durch Haushaltskunden kommt ein Ersatzbelieferungsvertrag (Ersatzversorgung) zustande.
Die Ersatzversorgung endet, wenn ein Vertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen wird, spätestens aber nach drei Monaten. Ist bis dahin kein Liefervertrag abgeschlossen worden, gilt die gesetzliche Grundversorgung.



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Preis der SLP-Ersatzversorgung ab 01.10.2026

Strom-SLP-Haushaltskunden Arbeitspreis Grundpreis
Brutto-Endpreis 40,560 Cent / kWh 71,40 € / Jahr
MwSt. (19 %) 6,480 Cent / kWh 11,40 € / Jahr
Netto-Endpreis 34,080 Cent / kWh 60,00 € / Jahr
Beschaffungskosten (Versorgeranteil) 18,584 Cent / kWh 8,570 € / Jahr
Staatliche Kostenbelastungen 6,316 Cent / kWh 0,000 € / Jahr
Stromsteuer 2,050 Cent / kWh
Konzessionsabgabe 1,320 Cent / kWh
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG-Umlage)
0,000 Cent / kWh
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
(KWK-G-Umlage)
0,446 Cent / kWh
Umlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG
(Offshore-Umlage)
0,941 Cent / kWh
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
(AbLaV-Umlage)
0,000 Cent / kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung der Stromnetzentgeltverordnung
(StromNEV)
1,559 Cent / kWh
Entgelte des Netzbetreibers: 9,180 Cent / kWh 51,430 € / Jahr
Netznutzung-Arbeitspreis 9,180 Cent / kWh
Netznutzung-Grundpreis 40,000 € / Jahr
Messstellenbetrieb 11,430 € / Jahr


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