Die Ersatzversorgung für Standardlastprofilkunden (SLP)
Bei Entnahme von elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH ohne 1/4h-Leistungsmessung durch Haushaltskunden kommt ein Ersatzbelieferungsvertrag (Ersatzversorgung) zustande.
Die Ersatzversorgung endet, wenn ein Vertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen wird, spätestens aber nach drei Monaten. Ist bis dahin kein Liefervertrag abgeschlossen worden, gilt die gesetzliche Grundversorgung.
100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien.
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Preis der SLP-Ersatzversorgung ab 01.10.2026
Historie
Preis der Ersatzversorgung 01.09.2022 - 30.09.2022
Preis der Ersatzversorgung 01.10.2022 - 31.10.2022
Preis der Ersatzversorgung 01.11.2022 - 31.12.2022
Preis der Ersatzversorgung 01.01.2023 - 31.05.2023
Preis der Ersatzversorgung 01.06.2023 - 31.10.2023
Preis der Ersatzversorgung 01.11.2023 - 31.12.2023
Preis der Ersatzversorgung 01.01.2024 - 30.04.2024
Preis der Ersatzversorgung 01.05.2024 - 31.03.2025
Preis der Ersatzversorgung 01.01.2026 - 31.03.2026
Preis der Ersatzversorgung 01.04.2026 - 31.08.2026
Preis der Ersatzversorgung 01.09.2026 - 30.09.2026
Weitere Informationen


ÖKOSTROM steht für Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Die Herkunft des Stroms wird durch entsprechende Herkunftsnachweise dokumentiert. Darüber hinaus unterstützt der Tarif regionale Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Bad Pyrmont. Ein Betrag von mindestens 0,025 ct/ kWh kommt dabei der Finanzierung der großflächigen Photovoltaikanlage am Gondelteich-Parkplatz zugute. Weitere Informationen zu unserem Photovoltaikprojekt finden Sie hier.
