Energy Sharing – Die Zukunft der dezentralen Energieversorgung
Die Energiewende ist in vollem Gange – und mit ihr entstehen neue Konzepte, wie Energie erzeugt, verteilt und genutzt wird. Eines dieser innovativen Modelle ist das sogenannte Energy Sharing. Doch was genau steckt dahinter, und warum gilt es als wichtiger Baustein für eine nachhaltige Zukunft?

Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing ist das „Carsharing der Energiewende“: Man teilt sich den Strom, statt die Hardware. Anstatt dass jeder eine eigene Photovoltaik-Anlage benötigt, nutzt eine Gemeinschaft die lokal erzeugte Energie gemeinsam. Der Clou: Es werden keine neuen Leitungen verlegt. Die Verteilung erfolgt rein bilanziell. Mittels intelligenter Algorithmen wird genau berechnet, wer wie viel vom gemeinschaftlichen Sonnenstrom verbraucht, während er ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Sowohl der Erzeuger als auch der Abnehmer von Strom profitieren vom Energy Sharing. Der Produzent kann dadurch höhere Erlöse erzielen als bei der üblichen Einspeisevergütung, während der Verbraucher Strom zu günstigeren Konditionen erhält als bei einem herkömmlichen Anbieter. Die energiewirtschaftliche Abwicklung sowie die Abrechnung sind noch in der Pilotierungsphase und werden voraussichtlich durch einen Dienstleister über ein digitales Portal übernommen.

Ab wann tritt Energy Sharing in Kraft?
Mit dem neuen § 42c EnWG, der ab dem 1. Juni 2026 gilt, wird Energy Sharing in Deutschland erstmals gesetzlich ermöglicht. Bisher konnten Privatpersonen Strom nicht einfach über das öffentliche Netz teilen, ohne selbst als Stromlieferant mit hohem bürokratischem Aufwand aufzutreten. Die Regelung ist Teil einer Gesetzesnovelle von 2025 und setzt eine EU-Richtlinie um, die darauf abzielt, Bürger*innen stärker an der Energiewende zu beteiligen und ihre Versorgungssicherheit zu verbessern.
Wer kann am Energy Sharing teilnehmen?
Am Energy Sharing können sowohl natürliche als auch juristische Personen teilnehmen, etwa Genossenschaften oder Gesellschaften, solange der Anlagenbetrieb nicht ihr Hauptgeschäft ist. Professionelle Stromversorger sind ausgeschlossen, während sich mehrere private Letztverbraucher zur gemeinsamen Nutzung zusammenschließen können. In der Regel bezieht sich das Modell auf eine einzelne Anlage, deren Größe zwar nicht begrenzt ist, aber Einfluss auf die Einstufung haben kann. Unternehmen dürfen nur teilnehmen, wenn sie als kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Zudem müssen sich die Erzeugungsanlage und der dazugehörig zusätzliche Verbraucher im selben Verteilnetzgebiet befinden, und es sind ausschließlich erneuerbare Energieanlagen sowie entsprechende Speicher zugelassen.

Welche Technik wir für das Energy Sharing benötigt?
Für Energy Sharing wird keine spezielle neue Technik benötigt, sondern eine Kombination bewährter Komponenten: eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. Photovoltaik), intelligente Stromzähler (Smartmeter) zur genauen Messung von Erzeugung und Verbrauch sowie ein passendes Zählerkonzept bei allen Beteiligten. Ergänzend hierzu kann ein vom Kunden privat eingebautes Energiemanagementsystem für eine effiziente Nutzung des Stroms im eigenen Haushalt sorgen. In der zukünftigen Praxis wird ein Dienstleister die Abwicklung von notwendigen Verträgen, Abrechnungen und der Organisation von z.B. auch der Reststrombelieferung im Hintergrund durchführen.
Was erfolgt im Hintergrund?
Für Teilnehmende bleibt der Alltag weitgehend unverändert: Spezialisierte Dienstleister übernehmen die Datenverarbeitung der Messwerte aus den beteiligten intelligenten Messsystemen (Smart Meter), ordnen die Strommengen den Haushalten zu und kümmern sich um die rechtssichere Abrechnung sowie die Kundenbetreuung.
Funktioniert das Energy Sharing bereits Flächendeckend?
Energy Sharing ist in Deutschland zwar politisch gewollt, funktioniert aber bislang noch nicht flächendeckend. Der wichtigste Grund: Die gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen werden erst jetzt geschaffen und müssen sich in der Praxis noch einspielen.
Ein zentrales Hindernis ist die Komplexität der Umsetzung. Die Abstimmung zwischen Netzbetreibern, Messstellenbetreibern, Dienstleistern und Teilnehmenden erfordert klare Prozesse und standardisierte Abläufe – vieles davon befindet sich noch im Aufbau. Auch die nötige IT-Infrastruktur und Abrechnungssysteme sind noch nicht überall verfügbar oder vollständig integriert.
Hinzu kommen wirtschaftliche Fragen: Für viele Projekte ist noch nicht abschließend geklärt, wie attraktiv die Modelle im Vergleich zu bestehenden Lösungen sind. Gleichzeitig müssen sich erst passende Geschäftsmodelle und Dienstleistungsangebote entwickeln.
Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen und zunehmender Erfahrung am Markt wird jedoch erwartet, dass sich Energy Sharing in den kommenden Jahren schrittweise verbreitet.
Die Stadtwerke Bad Pyrmont befinden sich aktuell in der Phase die notwendige Infrastruktur und mögliche Abrechnungsportale für das Energy Sharing zu prüfen und zu bewerten. Sobald dies zum Abschluss gekommen ist werden wir entsprechend kommunizieren.
Thema Messtellenbetrieb:
Die erforderliche Messtechnik kann durch uns als Messtellenbetreiber aktuell schon zur Verfügung gestellt werden. Je Nach Konstellation an der Lieferstelle ist ggf. schon ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut, wird turnusmäßig demnächst installiert oder kann kostenpflichtig auf Kundenwunsch eingebaut werden.
Weitere Infos zum Messstellenbetrieb und den gesetzlichen Vorgaben und Kosten zum Einbau und Betrieb können Sie auf unserer Seite im Bereich Netz abfragen oder sich gerne hier (Seite der BNetzA) zum Thema informieren.