Messstellenbetreiberrahmenvertrag für Anschlussnutzer


Wenn ein Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht übernimmt oder nicht übernehmen möchte, kommt automatisch ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und den Stadtwerken Bad Pyrmont GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber zustande. Grundlage dafür ist Ihre Stromentnahme.

Der Vertrag kommt zustande, sobald Strom über einen Zählpunkt bezogen oder eingespeist wird, und bezieht sich auf genau eine bestimmte Messstelle. Ausnahmen gelten, wenn der Anschlussnehmer einen anderen Betreiber gewählt hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten rund um den Messstellenbetrieb für Strom mit modernen Messeinrichtungen (mME) oder intelligenten Messsystemen (iMS). Selbstverständlich informieren wir Sie zusätzlich in Textform über das Zustandekommen des Vertrags.

Nicht Bestandteil des Vertrags sind Messstellen mit konventioneller Technik (analoge Zähler mit Drehscheibe) sowie zusätzliche Leistungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz.

Rechtliche Grundlagen

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des:
  • Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
  • Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Diese Regelungen stellen sicher, dass Ihre Messdaten sicher, standardisiert und datenschutzkonform verarbeitet werden.

Ihre Vorteile

  • Zuverlässige Messung Ihres Energieverbrauchs
  • Hohe Datensicherheit und Datenschutz
  • Transparente Abrechnung
  • Möglichkeit zur Nutzung moderner Messtechnik (Smart Meter)