Erdgaspreis bleibt stabil!
06.Juni 2023
Zur Erklärung:
Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, legte die Bundesregierung im vergangenen Jahr Vorgaben für die Füllstände der Gasspeicher fest. Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die insbesondere Füllstandvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch den Marktgebietsverantwortlichen - Trading Hub Europe GmbH (THE) - verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Die Kosten, die für das Erreichen dieser Vorgaben entstehen, werden nach dem Energiewirtschaftsgesetz diskriminierungsfrei auf alle Marktteilnehmer durch den Marktgebietsverantwortlichen umgelegt. Die Festsetzung der Speicherumlage erfolgt halbjährlich – nächstmalig wieder zum 1. Januar 2024.