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Parkhaus-Information für Mieter von Langzeitparkplätzen

02.Juli 2020


Guthaben durch Mehrwertsteuersenkung wird am Jahresende erstattet
 

Für den Zeitraum der befristeten Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % (01.07.2020 bis 31.12.2020) ergibt sich ein entsprechend gemindertes Nutzungsentgelt. Aus Vereinfachungsgründen wird Ihnen im Dezember ein Pauschalbetrag erstattet bzw. bei Kunden mit Einzugsermächtigung verrechnet.



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