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Europäisches Recht sieht nur noch dreistufige Einteilung der Wasserhärtebereiche vor

11.Juni 2009


Die Verbraucher müssen sich auf neue Angaben zur Wasserhärte einstellen.
 
Das bisherige System der deutschen Härtebereiche von 1 bis 4 wurde durch europäische Vereinheitlichung zugunsten einer dreistufigen Einteilung abgeschafft. Die Wasserhärtebereiche heißen jetzt weich, mittel und hart. Auf den Verpackungen von Waschmitteln, Maschinensalz und in Bedienungsanleitungen für Waschmaschinen werden die neuen Begriffe bereits eingesetzt.

Für die Kunden der Stadtwerke Bad Pyrmont heißt das: An der gewohnt guten Qualität des Wassers ändert sich nichts. Denn die Menge an Calciumcarbonat im Wasser bleibt gleich.

Der Grund für die Änderung liegt im europäischen Recht, das die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche verpflichtet. Deshalb hat der Bundestag das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz nun angepasst und die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche in Millimol je Liter anzugeben:

Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

Wichtig für die Kunden sind die Dosierungsempfehlungen und Anleitungen von Wasch- und Spülmaschinen. Denn nur die richtige Menge garantiert ein sauberes Waschergebnis. Und eine möglichst geringe Umweltbelastung durch Reinigungsmittel.

Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Trinkwasser.