Grundversorger in Bad Pyrmont (Strom / Erdgas)

Betreiber von Gas- und Stromnetzen der allgemeinen Versorgung sind gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG alle drei Jahre verpflichtet, den Grundversorger nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Gemäß Satz 1 dieser Norm ist Grundversorger jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der nächste Termin zu dem die Feststellung erforderlich ist, ist der 1. Juli 2024.




Grundversorger Strom in Bad Pyrmont

Grundversorger Strom im Netzgebiet Bad Pyrmont (Kernstadt) ist bis zum 31.12.2021 das Unternehmen Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH.
Der Grundversorger Strom ab dem 01.01.2022 wurde aktuell zum Stichtag 01.07.2021 neu ermittelt.
Als Grundversorger Strom im Netzgebiet Bad Pyrmont (Kernstadt) wurde bis zum 31.12.2024 das Unternehmen Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH festgestellt.




Grundversorger Erdgas in Bad Pyrmont

Grundversorger Gas im Netzgebiet Bad Pyrmont ist bis zum 31.12.2021 das Unternehmen Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH.
Der Grundversorger Erdgas ab dem 01.01.2022 wurde aktuell zum Stichtag 01.07.2021 neu ermittelt.
Als Grundversorger Erdgas im Netzgebiet Bad Pyrmont wurde bis zum 31.12.2024 das Unternehmen Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH festgestellt.