Energieausweis

Ob Mieter, Pächter, Käufer oder Hauseigentümer, der Energieausweis informiert Sie über die energetische Qualität eines Gebäudes. Gerade im Gebäudebestand ist das Energieeinsparpotenzial besonders hoch. Daher gibt es seit dem 1. Januar 2009 auch für alle bestehenden Wohngebäude eine Energieausweispflicht. Konkret bedeutet dies, dass Eigentümer, Vermieter und Verpächter neuen Mietern, Pächtern oder Käufern von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Wohnungen einen Energieausweis vorlegen müssen. Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, denn er liefert objektive Informationen und Vergleichsmaßstäbe hinsichtlich des Gebäudeenergieverbrauchs. Er ist für Sie eine Entscheidungshilfe, z.B. bei der Wahl Ihrer Mietwohnung oder Ihres Immobilienerwerbs.


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Broschüre Energieausweis

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