Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst hat. Grundlage der Energieeinsparverordnung ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Die erste EnEV wurde 2004 bereits durch eine EnEV-Novelle (EnEV 2004) ersetzt. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden war eine erneute Novelle der EnEV erforderlich, die ab dem 1. Oktober 2007 gültig ist.EnEV 2007
Am 27. Juni 2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung verabschiedet. In der neuen Fassung wurden viele Regelungen der bisherigen Verordnung unverändert übernommen oder nur in einigen Details leicht verändert. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Wohngebäude und das Verfahren zur Bewertung der energetischen Qualität von Wohngebäuden. Aber auch die Anforderungen an Heizkessel sowie die Nachrüstverpflichtungen bleiben unverändert bestehen. Folgende Aspekte der neuen Verordnung wurde im Vergleich zu den oben dargestellten Regelungen stark verändert oder sind neu hinzugekommen:
- Anforderungen an Nichtwohngebäude
- Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden
- Berücksichtigung alternativer Energieversorgungssysteme
- Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Energieausweise für bestehende Gebäude
EnEV 2009
Bis 2009 sollen die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um 30 Prozent verschärft werden und bis 2012 sollen sogar weitere 30 Prozent folgen. Die novellierte EnEV 2009 soll ab 1. Januar 2009 in Kraft treten, wenn alle Verfahrensschritte durchlaufen sind.
- Im Neubau und Bestand sollen dann die Anforderungen an die Energieeffizienz um 30 Prozent verschärft werden, ein längst fälliger Schritt, den die EnEV 2007 noch nicht gegangen ist.
- Die Bilanzierungsmethode der DIN V 18599 soll auch auf Wohngebäude ausgeweitet werden, allerdings in einer vereinfachten Version.
- Das bisherige vereinfachte Nachweisverfahren soll aufgegeben werden, desgleichen auch die Formulierung von Maximalwerten in Bezug auf das Verhältnis (A/V). Für die Gebäudehülle werden neue Referenzwerte formuliert.
- Überarbeitet werden auch die Anforderungen der Nachrüstung im Baubestand.
- Die Praxis der Energieausweise soll nicht geändert werden.
(Quelle: Wikipedia)
